ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der STANDORT + MARKT Beratungsgesellschaft m.b.H.
1. Geltungsbereich1.1. Sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen der STANDORT + MARKT Beratungsgesellschaft m.b.H., A-2500 Baden, Erzherzog-Wilhelm-Ring 2 (kurz: S+M), erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Kunde, dass ihm diese Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung der S+M.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Vertragsänderungen
2.1. Auftragserteilungen werden von S+M durch schriftliche, in Ausnahmefällen auch mündliche Auftragsbestätigung oder unmittelbare Leistungserbringung angenommen. S+M ist an ihr Angebot vier Wochen gebunden. Der Fristenlauf beginnt ab dem Zeitpunkt der Anbotsstellung und Übermittlung des Anbotes an den Kunden.
2.2. Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Von dieser kann nicht durch mündliche Vereinbarung abgewichen werden.
2.3. S+M behält sich das Recht vor, vom Angebot einer unserer Publikationen zurückzutreten, sofern es sich beim Kaufinteressenten um einen Konkurrenten der S+M handelt.
2.4. S+M behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von bis zu 30 Prozent des Auftragswertes einzuheben.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle von Abonnements gelten die Preise pro Abonnementjahr.
3.2. Grundsätzlich gilt bei individuellen Leistungen der Preis laut Vertrag, bei S+M-Publikationen gilt der Preis laut aktueller Preisliste.
4. Rücktrittsrecht
4.1. Beim Erwerb einer S+M-Publikation (sowohl in Papierform als auch in digitaler Form) ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.
4.2. Wurde vom Kunden ein individuell zu erstellendes Produkt (Gutachten, Auswertungen etc.) bei S+M in Auftrag gegeben, so werden ihm bei vorzeitigem Rücktritt von diesem Auftrag sämtliche bis dato angefallenen Kosten verrechnet, ausgenommen bei Lieferverzug von Seiten der S+M (s. 9.2.).
5. Lieferbedingungen
5.1. Die Lieferung von S+M-Publikationen erfolgt im Normalfall innerhalb von 7 Werktagen ab der Bestellung des Kunden, aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Bestelldatum. Sollte S+M eine Bestellung nicht annehmen können, so wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
5.2. Bei individuellen Leistungen gilt die vertraglich vereinbarte Lieferfrist.
6. Weitergabe an Dritte
6.1. Sämtliche S+M-Publikationen sind für die ausschließliche interne Nutzung im eigenen Betrieb des Kunden bestimmt.
6.2. Soweit keine schriftliche Genehmigung von S+M vorliegt, dürfen Publikationen oder Teile davon in keiner Form reproduziert, übertragen, überschrieben, vervielfältigt, fotokopiert oder auf andere Datenträger übernommen werden. Gelieferte Daten und Software dürfen nur zu Sicherungszwecken kopiert werden.
6.3. Der Kunde hat bei den S+M-Publikationen lediglich eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, die Bearbeitung und die Vervielfältigung ausschließende Nutzungsbewilligung.
7. Datenschutz
7.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der Produkte oder Teilen davon die Bestimmungen des in Österreich geltenden Datenschutzgesetzes sicherzustellen und einzuhalten.
7.2. S+M verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller in Ausführung eines Auftrages erlangten Informationen über den Auftraggeber, außer der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer schriftlich von dieser Verpflichtung. Alle für die Erfüllung des Auftrages involvierten Personen fallen ebenfalls unter die Verschwiegenheitspflicht.
7.3. S+M verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen des § 20 DSG.
8. Urheberrechte
8.1. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass das Copyright an allen Produkten bei S+M verbleibt. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Weise das Copyright oder Eigentums- bzw. Warenschutzrecht von S+M an den Produkten beeinträchtigen könnte.
9. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
9.1. Werden im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer Arbeitskräfte eingestellt oder Werkverträge abgeschlossen, fungiert er als Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden aller Personen, die im Rahmen des Auftrags mitarbeiten, im gleichen Umfang wie für sein eigenes Verschulden.
9.2. Bei einem von S+M zu vertretenden Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von sechs Wochen vom Vertrag zurückzutreten, vorausgesetzt jedoch, er hat selbst den Vertrag vollständig erfüllt.
9.3. S+M ist berechtigt, Aufträge auch in Teillieferungen und -sendungen auszuführen. Nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Werkes verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Beseitigung allfälliger Mängel.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Rechnungen von S+M sind spesen- und abzugsfrei prompt netto Kassa nach Rechnungser-halt zahlbar. Überweisungen gelten mit dem Tag ihrer Gutschrift auf dem Konto von S+M als eingegangen und werden auf die älteste offene Forderung und zwar zuerst auf Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und dann auf das Kapital angerechnet. Zahlungswidmungen sind unwirksam.
10.2. Vereinbarte Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform und gelten immer nur für ein Auftragsgeschäft des Kunden.
10.3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat S+M die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der ihr berechneten Bankkreditzinsen oder in Höhe von 14 % pro Jahr zu berechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, S+M allfällig Mahn-, Rechtsanwalts- und Inkassospesen sowie Portogebühren und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 15,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 10,- zu bezahlen.
11. Gewährleistung
11.1. S+M haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produkte, sondern lediglich dafür, dass die Erstellung der Produkte mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorgenommen wird.
11.2. Die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Produkte berechtigt den Auftraggeber nicht zur Preisminderung sondern zu einer kostenlosen Überarbeitung der Produkte durch S+M.
12. Schadenersatz
12.1. S+M erstellt alle Gutachten, Analysen und Dokumentationen mit äußerster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. S+M ist von der Verlässlichkeit der verwendeten Datenquellen überzeugt, kann aber keine Garantie für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit abgeben. Sämtliche Angaben, Beschreibungen und Ausführungen sind daher ohne irgendwelche Gewähr und Haftung. Alle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen S+M oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, nicht eingetretener Ersparnisse, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie Verlust und Beschädigung von (aufgezeichneten) Daten, sonstigem Datenmaterial und Softwarezerstörung, sind, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, ausgeschlossen. Weiters behält sich S+M bei einer Änderung der Grundlagen der Beurteilung/Stellungnahme/Analyse, welcher Art auch immer, aus denen sich neue Fakten oder Erkenntnisse ergeben, die Überprüfung und allfällige Änderung der Stellungnahme/Beurteilung/Analyse ausdrücklich vor.
12.2. Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen S+M sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist Baden. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen oder auf andere Weise mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, sind von dem sachlich zuständigen Gericht für Wiener Neustadt zu entscheiden.
13.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote für Lieferungen und Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
14.2. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, zu welcher auch elektronischer Postverkehr (E-Mails) und Telefaxverkehr zählt. Schweigen gilt (ausnahmslos) nicht als Zustimmung. Die Anfechtung oder Anpassung des Vertrags wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Baden, Februar 2016